Analog Einkaufen

Mitglied werden

Lesen Sie bitte vor dem Ausfüllen die Vereins-Statuten weiter unten.

"Analog Einkaufen, ein Kulturgut" Verein
Antrag auf Mitgliedschaft
DD.MM.YYYY z.B. 01.04.2000
Der laufende Mitgliedsbeitrag für Einzelhändler beträgt 150 € / anno und wird jährlich bezahlt. Für alle nicht gewerblichen Mitglieder bzw. Konsument:innen wird kein Mitgliedsbeitrag vorgeschrieben. Die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft besteht dennoch.
Mit Angabe der Email bestätigen sie gelegentilche Emails zu erhalten, die den Charakter eines Newsletters haben. Die Vereinsmitgliedschaft ist nicht an den Bezug des Newsletters gebunden. Der Versand des Newsletters kann jederzeit widerrufen werden.
weitere Möglichkeit (freiwillig) um mit dir in Kontakt treten zu können
Ich erteile meine Zustimmung zur Anfertigung von Bildaufnahmen während Veranstaltungen des Vereins und sonstiger Tätigkeiten, die ich in meiner Eigenschaft als Mitglied des Vereins verrichte. Zudem stimme ich der weiteren Nutzung dieser Bilder zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über die Vereinstätigkeit zu. Die angefertigten Bildaufnahmen können vom Verein auf seiner Website, in der Vereinszeitschrift und in lokalen Medien publiziert werden. Aus dieser Einwilligung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt ab). Ein Widerruf kann jederzeit bei der unten angegebenen Vereinsadresse erfolgen. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen archiviert bzw. von der Website entfernt. Es erfolgt keinerlei weitere Verwendung.
Der Verein analogeinkaufen ein Kulturgut ist Verantwortlicher für die hier dargelegten Datenverarbeitungstätigkeiten. Mit meiner Unterschrift nehme ich zur Kenntnis, dass meine hier angegebenen personenbezogenen Daten auf vertraglicher Grundlage (Mitgliedschaft) innerhalb des Vereins elektronisch und manuell verarbeitet werden. Die Zwecke der Verarbeitung sind: organisatorische und fachliche Administration und finanzielle Abwicklung, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Vereins- und Verbandsinformationen, Informationen zu vereinsrelevanten Veranstaltungen, Zusendung der Vereinszeitschrift sowie gegebenenfalls die Ablage von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten können, im Vereinsarchiv. Personenbezogene Daten finden vom Verein nur für die dargelegten Zwecke Verwendung. Die Daten werden solange wie benötigt oder gesetzlich vorgeschrieben aufbewahrt. Meine Rechte im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erstrecken sich auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und gegebenenfalls Widerspruch in die Verarbeitung. Des Weiteren habe ich ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde - über alle diese Aspekte gibt die Vereinswebsite unter dem Punkt Datenschutz näher Auskunft - www.analogeinkaufen.at.

Vereinsstatuten

1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

  • Der Verein trägt den Namen „analog Einkaufen, ein Kulturgut“ – ökologisch sinnvoll handeln und die soziale und kulturelle Bedeutung von Einzelhandelsgeschäften aufzeigen, erhalten und stärken“;
  • Der Verein hat den Sitz in der Kettenbrückengasse 20, 1040 Wien, und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet;
  • Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet;
  • Die Errichtung von Zweigvereinen in allen österreichischen Bundesländern ist beabsichtigt.
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2. Zweck

  • Der Verein stellt sich die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und kulturellem Gebiet zur Aufgabe, insbesondere durch Förderung des Wissens um die kulturelle Bedeutung der Erhaltung der gesellschaftlichen Qualität des persönlichen Dialogs zwischen Verkäufer und Käufer.
  • Der Verein soll über seine Mitglieder und sein Auftreten in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die WICHTIGKEIT des stationären Einzelhandels schaffen, und diesbezüglich wiederbelebend und ERHALTEND wirken.
  • Die Nahversorgung mit Waren ist nur ein Teil der Aufgabe des Einzelhandels, der zusätzliche Beitrag ist der o.a. Erhalt wichtiger sozialer Strukturen unserer Gesellschaft.
  • Das „Kulturgut Einkaufen“ in seiner regionalen und persönlichen Form ist ein bedrohtes und schützenswertes, über Jahrhunderte gewachsenes  Bindeglied für unsere Gesellschaft.
  • Ganz im Gegensatz dazu verhält sich der internationale Online-Handel, der letzten Endes nahezu ausschließlich unpersönlichen, globalen Unternehmen zu Gute kommt und eine sehr ernste Bedrohung des regionalen Einzelhandels darstellt.
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3. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Als ideelle Mittel dienen:
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Plakate
    • Wissenschaftliche Studien, Analysen
    • Erarbeiten von Inhalten zur Erreichung des Vereinszieles
    • Meinungsumfragen zu den Bedürfnissen von modernen Konsumenten
    • Einrichtung einer Website und/oder sonstiger elektronischer Medien
    • Herausgabe von Publikationen
    • Versammlungen
    • Diskussionsabende und Vorträge
  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
    • Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge
    • Subventionen und Förderungen
    • Spenden, Sammlungen, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
    • Erträge aus Vereinsveranstaltungen
    • Sponsorengelder
    • Werbeeinnahmen
  3.  

Bei allen diesen Mitteln muss darauf Bedacht genommen werden, dass die gesamte Tätigkeit ausschließlich auf die Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes eingestellt ist und nur jene Tätigkeiten ausgeübt werden, ohne die die genannten Zwecke nicht erreichbar wären; die Tätigkeit darf zu abgabepflichtigen Betrieben derselben oder ähnlichen Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten als dies bei Erfüllung der Zwecke unvermeidbar ist. Überschüsse aus all diesen angeführten Tätigkeiten müssen ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Vereins dienen. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Gleiches gilt bei Ausscheiden aus dem Verein, bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

4. Arten der Mitgliedschaft

  • Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder;
  • Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und vom Leitungsorgan als solche ausdrücklich anerkannt sind bzw. deren Status als ordentliches Mitglied des Vereines aufrecht ist;
  • Außerordentliche Mitglieder sind jene, die einen Mitgliedsbeitrag leisten und Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen;
  • Fördernde Mitglieder sind jene, welche den Verein ideell oder materiell fördern;
  • Ehrenmitglieder sind jene, denen diese besondere Mitgliedschaft wegen besonderer Verdienste um den Verein von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Leitungsorganes verliehen wird;
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